AGB für Bootsvermietung Caputh – Boote

Inhaber: Nico Schulze

Potsdamer Straße 74, 

14552 Michendorf
www.caputh-boote.de

Hafen: Weberstraße 82, 14548 Schwielowsee

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Booten zwischen der

Bootsvermietung Caputh – Boote,
Inhaber Nico Schulze (nachfolgend „Vermieter“)

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Der Vertrag kann online, telefonisch oder vor Ort geschlossen werden.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Bootes.
  2. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Pauschalreiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
  3. Bestandteil des Vertrages sind:
    • diese AGB
    • der Mietvertrag
    • das Einweisungsformular

§3 Mindestalter und Bootsführer

  1. Das Mindestalter für den Mieter und Bootsführer beträgt 16 Jahre.
  2. Sofern gesetzlich erforderlich, muss der Bootsführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  3. Das Boot darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen geführt werden.
  4. Das Führen des Bootes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.

§4 Mietpreise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.
  2. Der Mietpreis beinhaltet:
    • Nutzung des Bootes
    • Haftpflichtversicherung
  3. Kraftstoffkosten sind im Mietpreis.

§5 Reservierung und Vertragsschluss

  1. Reservierungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich.
  2. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung zu leisten.
  3. Der Restbetrag ist spätestens vor Mietbeginn zu zahlen.

§6 Stornierung

Bei Rücktritt durch den Mieter gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 50 Tage vor Mietbeginn → 10 %
  • 49 bis 15 Tage → 50 %
  • ab 14 Tage → 80 %
  • am Miettag oder bei Nichtantritt → 100 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§7 Ausfall durch Wetter oder technische Defekte

Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder abzubrechen, insbesondere bei:

• starkem Wind
• Gewitter
• technischen Defekten
• behördlichen Anordnungen

In diesem Fall kann der Termin nach Absprache verschoben oder der Mietpreis anteilig durch einen Gutschein erstattet werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§8 Kaution

  1. Vor Übergabe des Bootes ist eine Kaution zu hinterlegen.
  2. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Endabrechnung zurückerstattet.
  3. Schäden oder Zusatzkosten können mit der Kaution verrechnet werden.

§9 Übergabe und Einweisung

  1. Vor Fahrtbeginn erfolgt eine Einweisung durch den Vermieter.
  2. Die Übergabe erfolgt zur gebuchten Abfahrtszeit. Durch verspätetes Erscheinen kann die gebuchte Zeit nicht verlängert werden.
  3. Erscheint der Mieter mehr als 30 Minuten nach der vereinbarten Abfahrtszeit nicht und hat den Vermieter nicht informiert, kann der Vermieter das Boot anderweitig vermieten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

§10 Nutzung des Bootes

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Boot sorgfältig zu behandeln
  • geltende Schifffahrtsregeln einzuhalten
  • das Boot nicht weiterzuvermieten.

Verboten ist insbesondere die Nutzung:

  • für Rennen oder Wettbewerbe
  • für Straftaten
  • zur Beförderung gefährlicher Stoffe.

§11 Verhalten auf dem Wasser und Sicherheitsbestimmungen

  1. Der Mieter bzw. Bootsführer verpflichtet sich, die geltenden schifffahrtsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und das Boot jederzeit verantwortungsvoll zu führen.
  2. Vorfahrt auf dem Wasser

Grundsätzlich gilt auf den Gewässern die Regel „rechts vor links“.

Besondere Vorfahrt haben jedoch:

  • Berufsschifffahrt (z. B. Ausflugsdampfer, Fahrgastschiffe oder Schlepper)
  • nicht motorisierte Wasserfahrzeuge wie Kanu, Kajak oder Stand-Up-Paddle (SUP)

Diesen Fahrzeugen ist stets ausreichend Platz zu lassen.

  1. Fähren im Revier

Im Fahrgebiet verkehren mehrere Seilfähren, unter anderem:

  • Caputh
  • Hermannswerder
  • Pfaueninsel
  • Ketzin

Fähren haben immer Vorfahrt.

Der Bootsführer muss warten, bis die Fähre vollständig angelegt hat und das Fahrwasser wieder frei ist.

  1. Abstand zum Ufer

Zum Schutz von Natur, Badegästen und zur Vermeidung von Grundberührungen ist nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 30 Metern zum Ufer einzuhalten.

Der Bootsführer soll sich möglichst an der Fahrrinne orientieren, die durch rote und grüne Bojen markiert ist.

  1. Hindernisse im Wasser

Der Bootsführer hat besonders auf folgende Hindernisse zu achten:

  • Fischernetze
  • Reusen
  • Bojen
  • sonstige Markierungen oder Gegenstände im Wasser

Diese sind mit ausreichendem Abstand zu umfahren.

  1. Baden während der Bootsfahrt

Baden während der Bootstour ist grundsätzlich erlaubt.

Das Baden in der Fahrrinne (markiert durch rote und grüne Bojen) ist jedoch verboten.

  1. Befahrungsverbote

Die Alte Fahrt in Potsdam darf von Motorbooten nicht befahren werden.

Der Bootsführer ist verpflichtet, sich an entsprechende Beschilderungen und Befahrungsregeln zu halten.

  1. Anlegen und Ablegen

Beim Anlegen und Ablegen ist stets mit minimaler Geschwindigkeit zu fahren, um Schäden an Boot, Steg oder anderen Wasserfahrzeugen zu vermeiden.

  1. Geschwindigkeit

Der Bootsführer hat die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Gewässern einzuhalten.

Für Verstöße sowie daraus resultierende Bußgelder oder polizeiliche Maßnahmen haftet ausschließlich der Mieter bzw. Bootsführer. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn Zweifel an der sicheren Führung des Bootes bestehen.

  1. Einweisung und Bootsdokumentation

Vor Fahrtantritt erfolgt eine persönliche Einweisung durch den Vermieter.

Der Mieter wird gebeten, zu Beginn der Anmietung ein Foto des Propellers mit seinem Mobiltelefon anzufertigen, um den Zustand vor Fahrtbeginn zu dokumentieren.

§12 Rückgabe des Bootes

  1. Das Boot ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
  2. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 50 € pro angefangene Stunde, beginnend ab der 15. Minute, berechnet.
  3. Das Boot ist besenrein zurückzugeben.

§13 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden unsachgemäßer Bedienung, für seine Mitfahrer und deren Verhalten sowie für Bußgelder. Der Mieter haftet auch für Schäden durch Grundberührung, Propellerschäden oder Kollisionen, soweit diese von ihm oder seinen Mitfahrern verursacht wurden.

§14 Versicherung

Die Boote sind Vollkaskoversichert.

Bei Schäden am Boot gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € pro Schadensfall. Diese gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit. Die Kaution wird damit verrechnet und der restliche Teil in Rechnung gestellt.

§15 Verhalten bei Unfällen

Bei Unfällen oder Schäden ist der Mieter verpflichtet:

  • den Vermieter unverzüglich zu informieren
  • ggf. die Polizei zu verständigen
  • einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen.

§16 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§17 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§18 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Mieter Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

§19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§20 Gutscheine und Umbuchungen

  1. Gutscheine der Bootsvermietung Caputh – Boote können für alle angebotenen Leistungen eingelöst werden.
  2. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig, soweit gesetzlich keine längere Frist vorgeschrieben ist.
  3. Bei wetterbedingtem Ausfall der gebuchten Bootsfahrt wird kein Geld erstattet. Der Kunde erhält stattdessen einen Gutschein über den bereits gezahlten Betrag oder kann einen neuen Termin vereinbaren.
  4. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
  5. Gutscheine sind übertragbar, sofern keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.